2007-07-12 // Automatisierte Kontostammdatenabfrage
(Karlsruhe) – Bundesverfassungsgericht billigt in einem Urteil die automatisierte Kontostammdatenabfrage der Finanzbehörden durch das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“. Zulässig sei sie bei konkreten Verdachtsmomenten auf Steuer- und Sozialbetrug. Die Daten umfassen Namen, Adresse und Geburtsdatum des Inhabers, Nummern aller Bankkonten, Wertpapierdepots, Bausparverträge sowie wann ein Konto eröffnet oder geschlossen wurde und wer verfügungsberechtigt ist, in bestimmten Fällen auch Kontostände und Umsätze. Bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug soll das Gesetz noch präzisiert werden.
Quelle:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID7098202_TYP6_THE_NAV_REF2_BAB,00.html
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http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID7098202_TYP6_THE_NAV_REF2_BAB,00.html
Leipziger Kamera - 14. Juli, 16:54
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