Freitag, 17. Juni 2005

Videoüberwachung in Leipzig: Polizei verstößt gegen Datenschutz, 5. Oktober 2003

Behebung der illegalen Bespitzlung erst nach Protest der Initiative "Leipziger Kamera"

Seit Beginn dieses Jahres richtete das Polizeirevier Ritterstraße eine Kamera, die vorgeblich dem Objektschutz dienen sollte, auf alle, die täglich die Straße nutzen, und verletzte damit empfindlich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Anstatt die Hofeinfahrt in den Blick zunehmen, was ihr Bestimmungszweck sein soll, „erfasste sie tatsächlich die Straße in ihrer ganzen Breite“, wie uns Herr Mauersberger (Referent des sächsischen Datenschutzbeauftragten) in einen Schreiben bestätigte.
Mündliche Hinweise an Kriminaloberst Uwe Matthias und Polizeisprecher Petric Kleine führten im Frühjahr diesen Jahres nicht zur Behebung der widerrechtlichen Überwachung. Erst als die Initiative Leipziger Kamera auf ihrem ersten (video-)überwachungskritischen Stadtrundgang, am 16. Juni diesen Jahres, vor einem interessierten Publikum auf diesen Missstand hinwies und eine Eingabe an den sächsischen Datenschutzbeauftragten richtete, sahen sich die Verantwortlichen veranlasst, die gesetzwidrige Bespitzlung zu beenden.
Dieser Fall zeigt, dass in Leipzig - entgegen der Beteuerungen der Polizei – mit datenschutz- und grundrechtlich Bestimmung in der Praxis lax umgegangen wird. Das verwundert nicht. Leipzig war 1996 die erste Stadt der BRD, die mit stationärer Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen ein verfassungsrechtlich sehr bedenkliches Mittel zur polizeilichen Alltagspraxis machte.
So täuschen auch heute die Telefonnummern auf den Hinweisschildern an den mittlerweile vier polizeilich videoüberwacht Plätzen nur vor, dass sich besorgte Menschen über die Bedingungen der Videoüberwachung informieren könnten. Seit mindestens zwei Jahren meldet sich niemand unter der dort angegeben Telefonnummer (9662202).
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