Sonntag, 17. August 2008

2008-07-08 // Videoüberwachung für AmpelsünderInnen

„Bald werden sie Videoüberwachung auch gegen AmpelsünderInnen einsetzen“, klingt wie ein eher hysterisches Szenario von ÜberwachungskritikerInnen, wogegen die Pragmatiker der „rechtsstaatlichen Überwachung“ immer die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme ins Feld führen würden. Vergleichsweise lapidar und unkommentiert, tauchte im diesjährigen Sommerloch dieser Satz im Leipziger Anzeigenblatt Wochenkurier auf:

"Die Kontaktschleifen zum Auslösen der Rotlichtblitzer reagieren zwar nicht auf Fahrräder. Dennoch überwacht die Polizei z.B. mit Zivilstreifen und Videografie (sic!) die Einhaltung des Rotlichts an Ampeln." (Andreas Loepki, Polizeisprecher)

Einmal mehr zeigt sich, dass schwere Kriminalität als Argumentationshebel für die Einführung von Überwachung genutzt wird, sind die technischen Möglichkeiten aber erst einmal da, wecken sie auch Begehrlichkeiten jenseits der Verhältnismäßigkeit. Notfalls argumentiert man sich eben mit den „Raser-Radler“ neue Gefährder her.

Quelle:
Rennstrecke Fußgängerzone – Polizei geht gegen „Raser-Radler“ vor / Geldstrafen drohen, von Martin Darweger, Wochenkurier, 23.07.2008, S. 1
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