12 - Ticker: Überwachung

2008-07-08 // Videoüberwachung für AmpelsünderInnen

„Bald werden sie Videoüberwachung auch gegen AmpelsünderInnen einsetzen“, klingt wie ein eher hysterisches Szenario von ÜberwachungskritikerInnen, wogegen die Pragmatiker der „rechtsstaatlichen Überwachung“ immer die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme ins Feld führen würden. Vergleichsweise lapidar und unkommentiert, tauchte im diesjährigen Sommerloch dieser Satz im Leipziger Anzeigenblatt Wochenkurier auf:

"Die Kontaktschleifen zum Auslösen der Rotlichtblitzer reagieren zwar nicht auf Fahrräder. Dennoch überwacht die Polizei z.B. mit Zivilstreifen und Videografie (sic!) die Einhaltung des Rotlichts an Ampeln." (Andreas Loepki, Polizeisprecher)

Einmal mehr zeigt sich, dass schwere Kriminalität als Argumentationshebel für die Einführung von Überwachung genutzt wird, sind die technischen Möglichkeiten aber erst einmal da, wecken sie auch Begehrlichkeiten jenseits der Verhältnismäßigkeit. Notfalls argumentiert man sich eben mit den „Raser-Radler“ neue Gefährder her.

Quelle:
Rennstrecke Fußgängerzone – Polizei geht gegen „Raser-Radler“ vor / Geldstrafen drohen, von Martin Darweger, Wochenkurier, 23.07.2008, S. 1
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2008-06-19//Diskussion über Ausweitung der Videoüberwachung in Leipzig

Am 19. März 2008 hat die CDU Fraktion der Stadt Leipzig einen Antrag auf Erstellung eines „vollumfängliches Sicherheitskonzepts“ und die Ausweitung der Videoüberwachung eingereicht. Die Forderung nach mehr Videoüberwachung wurde vom Stadtrat im Juni zurückgewiesen, da sich die Stadtverwaltung weder in der Pflicht, noch rechtlich befugt fühlt, Kameras im öffentlichen Raum aufzustellen. Die CDU-Stadträtin Peggy Liebscher empfahl daraufhin die „Kollegen in Chemnitz“ als Vorbild, wo sogar Spielplätze videoüberwacht würden. Das Sicherheitskonzept will Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal (Die Linke) bis Jahresende vorlegen.

Quellen:
Videoüberwachung abgelehnt, Leipziger Volkszeitung, 19.6.2008, S. 18
Stadt Leipzig: Antrag IV/A 253/08 vom 19.3.2008
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2008-02-06 // Sächsische Polizei übernimmt fliegende Kamera

(Dresden) Innenminister Dr. Albrecht Buttolo und die Polizei des Freistaates Sachsen übernehmen am 15. Februar 2008 von der Herstellerfirma die fliegende Kamera zur Ergänzung der Beweissicherungstechnik.

Das unbemannte Luftfahrzeug, das am 15.02.2008 vom Hersteller präsentiert wird, soll künftig von Sachsens Polizei zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen, wie z. B. bei Veranstaltungen und zur Fahndungsarbeit, aber auch bei Entführungen und Geiselnahmen, eingesetzt werden können.

Nachtrag:


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Und hier nun ein erstes Foto von der ersten Polizeidrohne Deutschlands. Wie die LVZ am 27. Februar 2008 berichtet, kam die Drohne bzw. der so genannte SensoCopter bisher noch zum Einsatz, da die Piloten, die die Drohne vom Boden aus steuern, noch mehr Zeit zum Flugtraining bräuchten.
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2007-11-15 // Verlängerung der Speicherfrist von Videoaufnahmen der Bundespolizei

(Berlin) Der Bundestag beschließt in einer "Nacht und Nebelaktion" (Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar) die Verlängerung der Speicherfrist für Videoaufnahmen der Bundespolizei (Bundespolizeigesetz, § 27) von 48 Stunden auf 30 Tage. Davon betroffen sind vorallem Bahnhöfe und Flughäfen.

Quelle:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26732/1.html
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2007-10-25 // Bundesregierung will deutsche Kommunikationsprofile an 52 ausländische Staaten weiter geben

(Berlin) Ein Beschluss der Bundesregierung vom 28.09.2007 wurde bekannt, wonach Deutschland dem "Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität" beitreten soll. Dieser Beitritt würde 52 Staaten in Europa und weltweit den Zugriff auf die ab 2008 in Deutschland zu speichernden Vorratsdaten eröffnen - nicht nur zur Verfolgung von Computerstraftaten, sondern jeglicher im Ausland mit Strafe bedrohter Handlung. Das auch als "Cybercrime-Konvention" bekannte Übereinkommen wurde 2001 von Vertretern nationaler Sicherheitsbehörden hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und anschließend unter anderem von der Bundesregierung unterzeichnet. Das Abkommen ermöglicht ausländische Datenanforderungen zur Verfolgung jeder Straftat, selbst leichter Vergehen wie dem Austausch von Musik im Internet, und ebenso zum Zweck präventiver Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht. Besonders in außereuropäischen Staaten die Gefahr, dass erlangte Informationen quasi lebenslänglich auf Vorrat abgespeichert werden und freizügig an andere Behörden und Geheimdienste weiter gestreut werden.


Quellen:
https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/154/79/

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 28.09.2007 zur Ratifizierung der Cybercrime-Konvention: http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2007/0601-700/666-07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/666-07.pdf

Die Liste der Vertragsstaaten des Übereinkommens:
http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/ChercheSig.asp?NT=185&CM=&DF=&CL=ENG
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2007-10-22 // In Mannheim werden sechs stationäre Videoüberwachungskameras abgeschaltet

(Mannheim) Sechs Videoüberwachungskameras der Polizei werden in der Mannheimer Innenstadt abgeschaltet. Der Bahnhof bleibt nicht nur videoüberwacht, dort wird kommt auch eine Kamera hinzu. Sie werden jedoch nur abgeschaltet und nach unten gedreht, Abmontieren sei zu teuer. Da das Polizeigesetz in Baden-Württemberg nur Videoüberwachung lediglich an Kriminalitätsschwerpunkten zulässt, waren die 2001 installierten Kameras (Speicherung 48 Stunden) nicht mehr verfassungsrechtlich gerechtfertigt. FDP, Grüne und der Landesdatenschutzbeauftragte hat darauf gedrungen.
Allerdings scheinen die meisten traurig über diese Maßnahme. Laut dem „MM“-Bürgerbarometer waren 2002 84 Prozent für die Kameras. Der Polizeidirektor Thomas Küber sagte resigniert: „Es fällt mir schwer zu sagen, aber die Innenstadt ist kein Kriminalitätsschwerpunkt mehr, was ja auch ein Erfolg ist.“ Lutz Pauels von der Werbegemeinschaft City hält diese Art von Sicherheit „für ein enorm wichtiges Argument für den Einzelhandelsstandort.“ Der Bürgermeister Rolf Schmidt, dessen Kommune 350.000 der 610.000 Euro Installationskosten getragen hatte, warnte: „Will man wieder erst warten, bis es brennt, und dann löschen?“

Quelle:
http://www.morgenweb.de/region/mannheim/artikel/20071022_srv0000001618630.html
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2007-10-22 // 80 Prozent der Überwachungskameras nutzlos

(London, GB) Eine Studie des britischen Innenministeriums kommt zu dem Schluss, dass 80 Prozent der Überwachungskameras keine brauchbaren Bilder lieferten. Die Qualität der Aufnahmen reiche in den meisten Fällen nicht aus, um Straftäter zu identifizieren. Weitere Kritikpunkte, die der Bericht benennt, sind die willkürliche Anbringung von Kameras und ihre Zweckentfremdung zur Verkehrsüberwachung, die mehr dem Generieren von Einnahmen durch Bußgelder als der Verbrechensbekämpfung dient. Obwohl der Bericht zu dem Schluss kommt, dass es keine belastbaren Zahlen zur Effizienz von Überwachungskameras gebe und es nicht einmal bekannt sei, wie viele Überwachungskameras es in Großbritannien überhaupt gebe, wird gefordert, dass der Ausbau der Videoüberwachung in einer "nationalen Strategie" vorangetrieben werden soll.

Quellen:
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=2279
http://www.heise.de/newsticker/meldung/97680
http://www.crimereduction.homeoffice.gov.uk/cctv/cctv048.pdf
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2007-10-22 // Kampagne gegen den "11. Europäischen Polizeikongreß" am 29./30.01.2008

(Berlin) Der "Europäische Polizeikongreß" ist ein Forum, auf dem sich Politiker, Polizeibehörden, Nachrichtendienste, Bundeswehr und Sicherheitsindustrie über die Implementierung neuer Verfolgungsmaßnahmen verständigen. Der jährliche Kongress hat den Charakter einer "Sicherheits-Messe", in den ersten Jahren stand die technische Ausrüstung auf der Tagesordnung. Inzwischen stehen Verfolgungsbehörden allerdings vor der Frage wie der immense Umfang an Daten sinnvoll verarbeitet werden soll. Der Polizeikongreß 2008 steht unter dem Motto "Informationstechnologie - Ermittlung - Einsatz". Am Dienstag den 29. Januar um 15.30 Uhr referiert Innenminister Schäuble im "Forum der europäischen Innenminister". Es soll zu diesem Termin eine Kundgebung, evtl. eine Demonstration geben.

Quellen:
* Hintergrund zum "Europäischen Polizeikongreß":
http://gipfelsoli.org/Home/4223.html
* Offizielles Programm:
https://gipfelsoli.org/static/Media/Repression/euro-police-program-2008.pdf
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2007-10-18 // §129a-Verfahren: Haftbefehl gegen Berliner Soziologen aufgehoben

(Karlsruhe) Der Bundesgerichtshof hat mit einer Pressemitteilung heute bekannt gegeben, dass der Haftbefehl gegen Andrej H. aufgehoben wurde. In jedem Fall liegt gegen Andrej H. kein dringender Tatverdacht vor, weshalb sich der BGH sich nicht über die grundsätzliche Frage geäußert hat, ob der §129a erfüllt sei. Der Generalbundesanwalt führt gegen den Beschuldigten - einen promovierten Soziologen, der u. a. an der Berliner Humboldt-Universität beschäftigt ist - ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Auf seinen Antrag hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 1. August 2007 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Dieser ist auf den Vorwurf gestützt, der Beschuldigte habe sich mitgliedschaftlich an der linksextremistischen gewaltbereiten Organisation "militante Gruppe (mg)" beteiligt, der die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere aufgrund entsprechender Selbstbezichtigungsschreiben, eine Serie von Brandanschlägen zurechnen, die seit mehreren Jahren überwiegend in dem Gebiet Berlin/Brandenburg begangen worden sind. Mit Beschluss vom 22. August 2007 hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, worauf der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen worden ist.

Quelle:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2007&Sort=3&nr=41477&pos=0&anz=154
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2007-10-17 // Online-Durchsuchung in Österreich beschlossen

(Wien, AUS) In Österreich haben sich die beiden Regierungsparteien nun auf die Einführung von Onlinedurchsuchungen geeinigt. Der Polizei und den Geheimdiensten soll nun der offizielle Zugriff auf Festplatten ermöglicht werden. Noch heute wird vom Ministerrat eine Erklärung zum Beschluss bekannt gegeben. Nach Großem Lauschangriff und Rasterfahndung kommt nun auch die Online-Durchsuchung. Die beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben sich mit hoher Geschwindigkeit darauf geeinigt, Onlinedurchsuchungen einzuführen. Während in der BRD die Debatte kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert wird, wird diese in Österreich in unvorhergesehener Schnelle eingeführt. Gerade um einen Diskurs wie in Deutschland zu vermeiden. Justizministerin Maria Berger (SPÖ) und Innenminister Günther Platter (ÖVP) möchten die Onlinedurchsuchung natürlich nur im Falle schwerer Delikte einsetzen. Bei dem Verdacht schwerer Verbrechen oder bei Verdacht der Unterstützung terroristischer Vereinigungen. Was als Terror und Verbrechen definiert wird bestimmen gleichzeitig Justiz und Innenministerium. Natürlich bedarf es einer Anordnung eines Staatsanwaltes und die Entscheidung muss im Einzelfall getroffen werden.

Quelle
http://de.indymedia.org/2007/10/197168.shtml
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