"Gesinnung - ist das alles?!"
INFORMATIONS- und DISKUSSIONSVERANSTALTUNG
zu den laufenden §129a-Verfahren.
Auf dem Podium sitzen ANDREJ und ein VERTRETER DES EINSTELLUNGSBÜNDNISSES BERLIN.
Am Montag, 28. April, um 19 Uhr im Infocafé im Hof der Feinkost (Karl-Liebknecht-Straße 36).
Obwohl seit der Einführung des Paragraphen §129a im Jahr 1976 ein
Dauerthema, rückt das Gesinnungsstrafrecht der BRD nur selten in den
Brennpunkt des allgemeinen medialen und politischen Interesses. Umso
auffälliger ist rückblickend die Intensität, mit welcher zwei der im
vergangenen Jahr bekannt gewordenen Ermittlungsverfahren in Sachen
BILDUNG EINER TERRORISTISCHEN VEREINIGUNG öffentlich zur Kenntnis
genommen wurden. Im Frühjahr 2007 sorgte die Bundesanwaltschaft
(BAW) mit großangelegten Durchsuchungen im sogenannten globalisie-
rungskritischen Lager für erste Schlagzeilen und legte im Spätsommer
mit einer zweiten Aktion - diesmal in Sachen MILITANTE GRUPPE (MG) -
nach. Beide Vorgänge erzeugten ein enormes mediales und politisches
Echo und eine Atmosphäre lagerübergreifender Empörung, wofür sich
zumindest drei Gründe benennen lassen:
1. Ein erhöhtes öffentliches Bewusstsein, bedingt durch den allge-
meinen RAF-Hype in 2007.
2. Die Leichtfertigkeit, mit der die BAW ihr Vorgehen gegen die
G8-KritikerInnen nachträglich als KLOPFEN AUF DEN BUSCH
rechtfertigte.
3. Die Absurdität der Vorwürfe - freier Bibliothekszugang,
Gebrauch des Wortes GENTRIFIZIERUNG usw. - gegen die
Beschuldigten im MG-Verfahren.
U.a. von dieser diskursiv günstigen Atmosphäre konnte die intensive
Solidaritätsarbeit verschiedener Unterstützer/-innenkreise mit Schwer-
punkt in Berlin profitieren. Parallel fällte der Bundesgerichtshof
(BGH) eine Reihe von Urteilen mit Grundsatzcharakter, in denen das
Vorgehen der Bundesanwaltschaft, namentlich die Anwendung des §129a,
juristisch in Frage gestellt wurde. Im Ergebnis befindet sich keiner
der Beschuldigten mehr in Haft.
Die Verfahren hingegen laufen mit ungewissem Ausgang weiter,
während die mediale/öffentliche Resonanz spürbar kleiner geworden
ist. Aus diesen veränderten Bedingungen ergeben sich veränderte An-
forderungen an die Solidaritätsarbeit. Es besteht zudem die Chance, die
bisherige Kampagne zu bilanzieren. Im Mittelpunkt der notwendigen
Perspektivdiskussion sollte der §129a als Instrument der Verfolgung von
politischen Gesinnungen stehen, dessen Charakter als Abschreckungs-
und Präventivwaffe in der Vergangenheit wiederholt Begehrlichkeiten
von Polizei, Justizbehörden und Geheimdiensten geweckt hat. Einer-
seits würde die Auseinandersetzung somit in den im politisch linken
Spektrum eher konsensualen Bereich der Kritik an Repression und am
Ausbau der Sicherheitsarchitekturen in BRD und Europa verlagert. An-
dererseits stünde damit der pragmatische Kern der Solidaritätsarbeit
wieder im Vordergrund, der da lautet: Am Ende steht niemand alleine da.
zu den laufenden §129a-Verfahren.
Auf dem Podium sitzen ANDREJ und ein VERTRETER DES EINSTELLUNGSBÜNDNISSES BERLIN.
Am Montag, 28. April, um 19 Uhr im Infocafé im Hof der Feinkost (Karl-Liebknecht-Straße 36).
Obwohl seit der Einführung des Paragraphen §129a im Jahr 1976 ein
Dauerthema, rückt das Gesinnungsstrafrecht der BRD nur selten in den
Brennpunkt des allgemeinen medialen und politischen Interesses. Umso
auffälliger ist rückblickend die Intensität, mit welcher zwei der im
vergangenen Jahr bekannt gewordenen Ermittlungsverfahren in Sachen
BILDUNG EINER TERRORISTISCHEN VEREINIGUNG öffentlich zur Kenntnis
genommen wurden. Im Frühjahr 2007 sorgte die Bundesanwaltschaft
(BAW) mit großangelegten Durchsuchungen im sogenannten globalisie-
rungskritischen Lager für erste Schlagzeilen und legte im Spätsommer
mit einer zweiten Aktion - diesmal in Sachen MILITANTE GRUPPE (MG) -
nach. Beide Vorgänge erzeugten ein enormes mediales und politisches
Echo und eine Atmosphäre lagerübergreifender Empörung, wofür sich
zumindest drei Gründe benennen lassen:
1. Ein erhöhtes öffentliches Bewusstsein, bedingt durch den allge-
meinen RAF-Hype in 2007.
2. Die Leichtfertigkeit, mit der die BAW ihr Vorgehen gegen die
G8-KritikerInnen nachträglich als KLOPFEN AUF DEN BUSCH
rechtfertigte.
3. Die Absurdität der Vorwürfe - freier Bibliothekszugang,
Gebrauch des Wortes GENTRIFIZIERUNG usw. - gegen die
Beschuldigten im MG-Verfahren.
U.a. von dieser diskursiv günstigen Atmosphäre konnte die intensive
Solidaritätsarbeit verschiedener Unterstützer/-innenkreise mit Schwer-
punkt in Berlin profitieren. Parallel fällte der Bundesgerichtshof
(BGH) eine Reihe von Urteilen mit Grundsatzcharakter, in denen das
Vorgehen der Bundesanwaltschaft, namentlich die Anwendung des §129a,
juristisch in Frage gestellt wurde. Im Ergebnis befindet sich keiner
der Beschuldigten mehr in Haft.
Die Verfahren hingegen laufen mit ungewissem Ausgang weiter,
während die mediale/öffentliche Resonanz spürbar kleiner geworden
ist. Aus diesen veränderten Bedingungen ergeben sich veränderte An-
forderungen an die Solidaritätsarbeit. Es besteht zudem die Chance, die
bisherige Kampagne zu bilanzieren. Im Mittelpunkt der notwendigen
Perspektivdiskussion sollte der §129a als Instrument der Verfolgung von
politischen Gesinnungen stehen, dessen Charakter als Abschreckungs-
und Präventivwaffe in der Vergangenheit wiederholt Begehrlichkeiten
von Polizei, Justizbehörden und Geheimdiensten geweckt hat. Einer-
seits würde die Auseinandersetzung somit in den im politisch linken
Spektrum eher konsensualen Bereich der Kritik an Repression und am
Ausbau der Sicherheitsarchitekturen in BRD und Europa verlagert. An-
dererseits stünde damit der pragmatische Kern der Solidaritätsarbeit
wieder im Vordergrund, der da lautet: Am Ende steht niemand alleine da.
Leipziger Kamera - 24. April, 14:18
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