2007-11-15 // Verlängerung der Speicherfrist von Videoaufnahmen der Bundespolizei
(Berlin) Der Bundestag beschließt in einer "Nacht und Nebelaktion" (Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar) die Verlängerung der Speicherfrist für Videoaufnahmen der Bundespolizei (Bundespolizeigesetz, § 27) von 48 Stunden auf 30 Tage. Davon betroffen sind vorallem Bahnhöfe und Flughäfen.
Quelle:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26732/1.html
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Leipziger Kamera - 10. Dezember, 16:42
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