Montag, 10. Dezember 2007

2007-11-15 // Verlängerung der Speicherfrist von Videoaufnahmen der Bundespolizei

(Berlin) Der Bundestag beschließt in einer "Nacht und Nebelaktion" (Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar) die Verlängerung der Speicherfrist für Videoaufnahmen der Bundespolizei (Bundespolizeigesetz, § 27) von 48 Stunden auf 30 Tage. Davon betroffen sind vorallem Bahnhöfe und Flughäfen.

Quelle:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26732/1.html
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