Montag, 1. Oktober 2007

2007-09-27 // Bundesverfassungsgericht verhandelt über Kfz-Massenscanning

(Karlsruhe/Wiesbaden) Eine Anfang 2005 in Hessen beschlossene Polizeirechtsnovelle erlaubte der Polizei erstmals, Kraftfahrzeugkennzeichen auf beliebigen Straßen automatisch zu erfassen und mit Fahndungsdaten abzugleichen. 300.000 Euro kosteten die in Hessen dafür gekauften Geräte. Das hessische Gesetz wurde zum Exportschlager: Bayern, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben seither vergleichbare Gesetze beschlossen. Moderne Kennzeichenlesegeräte sind in der Lage, jede Stunde tausende von Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge zu erkennen, abzugleichen und gegebenenfalls zu speichern. Im praktischen Einsatz sind allerdings bis zu 40% der gemeldeten "Treffer" fehlerhaft. Im Ausland ist daher bereits eine Fahrzeugüberwachung per Satellit oder Funkchip in Planung. Das Bundesverfassungsgericht hat für den 20. November 2007 Termin zur mündlichen Verhandlung über Verfassungsbeschwerden gegen den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdateien anberaumt. Die Beschwerden richten sich gegen das hessische und das schleswig-holsteinische Polizeigesetz, die beide den dauerhaften Einsatz automatischer Kennzeichenlesegeräte erlauben.

Quellen:
http://www.daten-speicherung.de/?p=196
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg07-094.html
http://www.taz.de/index.php?id=berlin-aktuell&art=5368&id=deutschland-artikel&src=HL&cHash=b4cd56ccfb
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96697
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