Donnerstag, 25. Oktober 2007

2007-10-18 // §129a-Verfahren: Haftbefehl gegen Berliner Soziologen aufgehoben

(Karlsruhe) Der Bundesgerichtshof hat mit einer Pressemitteilung heute bekannt gegeben, dass der Haftbefehl gegen Andrej H. aufgehoben wurde. In jedem Fall liegt gegen Andrej H. kein dringender Tatverdacht vor, weshalb sich der BGH sich nicht über die grundsätzliche Frage geäußert hat, ob der §129a erfüllt sei. Der Generalbundesanwalt führt gegen den Beschuldigten - einen promovierten Soziologen, der u. a. an der Berliner Humboldt-Universität beschäftigt ist - ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Auf seinen Antrag hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 1. August 2007 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Dieser ist auf den Vorwurf gestützt, der Beschuldigte habe sich mitgliedschaftlich an der linksextremistischen gewaltbereiten Organisation "militante Gruppe (mg)" beteiligt, der die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere aufgrund entsprechender Selbstbezichtigungsschreiben, eine Serie von Brandanschlägen zurechnen, die seit mehreren Jahren überwiegend in dem Gebiet Berlin/Brandenburg begangen worden sind. Mit Beschluss vom 22. August 2007 hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, worauf der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen worden ist.

Quelle:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2007&Sort=3&nr=41477&pos=0&anz=154
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